Goldankauf ohne Personalausweis?

In Deutschland ist es Gesetz, dass der Edelmetallhandel beim Ankauf von beispielsweise Goldschmuck den Personalausweis des Verkäufers sehen muss.

Bitte denken Sie daran, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Dies ist notwendig, um den Verkauf rechtsicher abzuschließen und sicherzustellen, dass wir uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.

Wir müssen als Edelmetallhändler sicherstellen, dass wir alle relevanten Informationen über den Veräufer haben und dass diese Informationen auch verifiziert werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen gültigen Ausweis vorzulegen, der Ihre Identität und Staatsangehörigkeit bestätigt.

Wir schätzen Ihr Interesse und freuen uns auf Sie. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Volljährigkeit

Der Grund hierfür ist, dass der Händler sicherstellen möchte, dass der Schmuck nicht gestohlen wurde und der Verkäufer über 18 Jahre alt ist.

Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht digitalisiert.

Wozu werden der Personalausweis oder die individuellen Daten benötigt?

Laut §147a GewO es ist verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig Edelmetalle zu erwerben.

Dies gilt für Edelmetalle in Form von Gold, Silber, Platin und Platin Metalle wie Palladium. Weiter sind edelmetallhaltige Legierungen wie Zahngold, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen. Dazu gehören auch Edelsteine wie Diamanten.

Hierzu werden die Personalien aufgenommen und vom Verkäufer unterschrieben.

Wo verkaufe ich am besten mein Gold?

Wenn Sie Gold verkaufen möchten, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Hier sind einige Überlegungen und Tipps, die Ihnen helfen können, die beste Entscheidung zu treffen.

1. Lokale Goldhändler

Viele Menschen ziehen es vor, zuerst lokale Goldhändler aufzusuchen, da sie den Vorteil bieten, dass Sie das Gold physisch vorzeigen und sofort ein Angebot erhalten können. Außerdem entfallen Versandkosten und -risiken. Allerdings können die Preise variieren, sodass es sich lohnt, mehrere Händler zu vergleichen.

2. Juweliere

Juweliere sind eine weitere Option, besonders wenn es sich um Schmuck handelt. Sie bieten eine fachkundige Bewertung von Schmuckstücken an. Jedoch können sie oft nicht mit den Preisen von spezialisierten Goldhändlern mithalten, da sie nicht die Großhandelspreise von Scheideanstalten erhalten.

3. Online-Goldhändler

Es gibt viele Online-Plattformen, die Goldankauf anbieten. Diese sind bequem, da Sie von zu Hause aus verkaufen können. Aber es gibt auch Nachteile. Es besteht ein Versandrisiko, und es kann eine Wartezeit bis zur Bezahlung geben. Zudem ist es manchmal schwierig, einen seriösen Händler zu finden, und versteckte Klauseln in den AGBs können problematisch sein.

4. Banken

Einige Banken bieten auch den Goldankauf an. Sie sind in der Regel seriös und haben klare Preisstrukturen. Seit 10/2021 nehmen jedoch viele Banken nur noch Barren und Münzen bis zu einem Wert von 2500€ ohne Nachweis an. Zudem können unangenehme Fragen gestellt werden.

Tipps für den Goldverkauf:

Es ist immer ratsam, Preise zu vergleichen und den aktuellen Goldpreis zu prüfen. So haben Sie eine bessere Vorstellung vom Wert Ihres Goldes. Und wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, seien Sie vorsichtig.

 

Werden Kundendaten beim Goldverkauf weitergegeben?

Goldankäufer in Deutschland sind im Allgemeinen nicht verpflichtet, Kundendaten automatisch an das Finanzamt zu melden, wenn sie Gold kaufen. Dies gilt sowohl für physische Geschäfte als auch für Online-Transaktionen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten, die beachtet werden sollten:

Keine generelle Meldepflicht: Goldankäufer müssen Transaktionen nicht generell dem Finanzamt melden. Die meisten Goldankäufe haben daher keine Berührungspunkte mit dem Finanzamt​​.

Ausnahmen bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung
Wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung besteht, kann eine Meldepflicht für den Händler entstehen. In solchen Fällen müssen Händler entsprechende Informationen an die Behörden weitergeben​.

Steuerliche Prüfung von Edelmetallhändlern: Edelmetallhändler können steuerlich geprüft werden, und im Zuge solcher Prüfungen können Kundendaten und Kaufbelege dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden​​.

Beschränkungen für anonyme Käufe: In Deutschland wurde die Grenze für anonyme Käufe von Edelmetallen auf 9.999,99€ festgelegt. Bei Transaktionen über diesem Betrag müssen Käufer ihre Identität offenlegen, was in der Theorie eine spätere Überprüfung durch das Finanzamt ermöglichen könnte, auch wenn keine automatische Meldung erfolgt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzlichen Bestimmungen sich ändern können, und es ist ratsam, sich bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu informieren, um die aktuellsten und spezifischen Informationen zu erhalten.

Muss es der Personalausweis sein?

Sie sollten sich ausweisen können, wenn Sie uns etwas verkaufen möchten. Es reicht aber auch ein gültiger Führerschein, Reisepass oder auch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Um Missverständnissen vorzubeugen: In Deutschland kann man Gold in beliebiger Menge kaufen. Wer Gold für mehr als 1999,99 Euro in bar kaufen möchte, kann dies natürlich tun, in diesem Fall ist der Händler jedoch verpflichtet, die Identität zu dokumentieren.

Steuerfrei verkaufen

Edelmetalle sind eine gute Möglichkeit, um steuerfreie Gewinne zu erzielen. Wenn Sie Edelmetalle verkaufen, die Sie mindestens ein Jahr lang gehalten haben, fallen keine Steuern an. Dies ist deutlich im Vorteil gegenüber anderen Anlageformen wie Aktien, Sparbüchern und Fonds.

Auch wenn Sie die Spekulationsfrist nicht einhalten, müssen wir als Händler das Finanzamt nicht informieren. Es obliegt Ihnen jedoch, in Ihrer persönlichen Steuererklärung Spekulationsgewinne anzugeben und ordnungsgemäß zu versteuern. Wir raten Ihnen jedoch, steuerehrlich zu sein und insbesondere Ihre Edelmetall-Bestände länger als ein Jahr zu halten, um komplett steuerfrei Gewinne zu erzielen.

Hier finden Sie uns >

Zur Vermeidung der Geldwäsche

Die Rechtsgrundlage für solche Transaktionen bildet das im Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Geldwäscheprävention. Dieses besagt, dass bei einem Kauf oder Verkauf aller Wertanlagen, die eine Mindesthöhe von 15.000 Euro erreichen, die Vorlage des Personalausweises verpflichtend ist. Anderenfalls sind die Händler gezwungen, das Geschäft nicht vorzunehmen.

Das Ziel dieser Norm besteht in der Eindämmung der Geldwäsche – die Herkunft sowie die Legalität manch höherer Vermögenssumme muss nachverfolgt werden können, wozu die persönlichen Daten des Käufers oder Verkäufers ein entscheidendes Kriterium bilden. Zudem sollen durch den abschreckenden Effekt illegale Handlungen umgangen werden.

Das anonyme Tafelgeschäft

Das anonyme Tafelgeschäft ist eine Transaktion, bei der Sie beispielsweise Goldbarren, Goldmünzen und andere Preziosen bis zu einem Wert von 1.999,99 Euro kaufen können, ohne sich ausweisen zu müssen. Ab 2.000 Euro sind Händler verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen. Das heißt aber nicht, dass die persönlichen Daten weitergegeben werden. Es besteht nur die Verpflichtung, die Identität festzustellen.

Kurz gesagt, anonyme Tafelgeschäfte sind Barankäufe ohne Identitätsnachweis. In den 1980er Jahren waren sie völlig normal und wurden von den meisten Anlegern in Sachwerte praktiziert. Im Zuge des Geldwäschegesetztes und zur Prävention gegen Terrorismus sind die Möglichkeiten für ein Tafelgeschäft heute begrenzt. Sie müssen sich nicht nur beim Verkauf, sondern bereits beim Ankauf größerer Mengen Edelmetalle verifizieren.

Wie läuft ein anonymes Tafelgeschäft ab?

Für ein Tafelgeschäft gehen Sie zum Goldhändler Ihrer Wahl und suchen sich die Münzen oder den Barren aus. Die Vorlage Ihres Personalausweises ist in diesem Fall nicht nötig.

Wenn Sie Gold anonym kaufen, heißt das automatisch, dass Sie das Gold bar kaufen und bezahlen. Ein anonymes Tafelgeschäft ist prinzipiell bei jedem seriösen Edelmetallhändler möglich, der über ein Ladengeschäft und damit über einen Ort für die Abwicklung des Barankaufs verfügt.

Gold anonym kaufen – Vorteile und Nachteile

Wenn Sie Gold anonym kaufen, weiß niemand außer Ihnen selbst, dass Sie den Sachwert besitzen. Für Käufer gibt es ganz unterschiedliche Gründe, warum sie den Goldankauf anonym als Tafelgeschäft und nicht mit Registrierung vornehmen.

Meldepflicht beim Verkauf von Gold

Laut dem Geldwäschegesetz in Deutschland sind Edelmetallhändler verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Kunden zu sammeln und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Verkaufen Sie Goldbarren oder -münzen im Wert von 2.000 Euro oder mehr, müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und sich ausweisen.

Zusätzlich müssen Edelmetallhändler verdächtige Transaktionen an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden. Wenn Sie eine große Menge Gold auf einmal verkaufen oder verdächtig erscheinen, kann der Händler den Verkauf verweigern oder die Behörden informieren.

Bargeld-Abschaffung, Diebstahl und Goldverbot

Die Sorge vor Diebstahl, vor Einblicken in die Privatsphäre oder die Angst vor einem Goldverbot in Privatbesitz sind nennenswerte Gründe für ein anonymes Tafelgeschäft.

Auch die seit einigen Jahren vorherrschenden Diskussionen über die Abschaffung des Bargeldes motivieren viele Bürger, Gold bar zu kaufen und so für den Fall der Fälle vorzusorgen. Der größte Vorteil besteht dennoch darin, dass außer dem Eigentümer niemand weiß, dass und wie viele Sachwerte sich im Besitz befinden.

Der Goldankauf als Tafelgeschäft bietet neben den Vorteilen auch einige Nachteile. Wenn Sie Ihre Edelmetalle zu Hause lagern und es zu einem Einbruchdiebstahl kommt, können Sie über die Hausratversicherung keine Kostenerstattung erhalten.

Rufen Sie uns bei Fragen zum anonymen Tafelgeschäft gerne an.

Gold bei Banken / Sparkassen verkaufen?

Wenn Sie beabsichtigen, bei einer Bank oder Sparkasse Gold zu verkaufen, sollten Sie sich auf umfangreiche Rückfragen und eine gründliche Prüfung seitens der Bank einstellen. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind Banken dazu verpflichtet, bei einem Goldankauf umfangreiche Prüfungen durchzuführen.

Ohne eine sorgfältige Überprüfung der Person, die Gold an die Bank verkaufen möchte, wird die Transaktion nicht durchgeführt werden.

Banken und Edelmetallhändler sind in der Regel bereit, Gold von interessierten Anlegern zu kaufen. Insbesondere Banken gelten als vertrauenswürdige und professionelle Institutionen und sind oft lokal ansässig, was den Verkaufsprozess erleichtern kann.

Allerdings müssen Goldanleger beachten, dass sie bei einem Verkauf von Edelmetallen die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes erfüllen müssen. Hierzu gehören unter anderem eine Identitätsprüfung und die Dokumentation der Transaktion.

Es ist daher ratsam, sich vor einem Goldverkauf bei der Bank über die rechtlichen Anforderungen zu informieren und alle notwendigen Nachweispflichten zu erfüllen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie als Goldverkäufer die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes erfüllen, insbesondere die Nachweispflichten bezüglich der Herkunft des Goldes. Wenn Sie keinen Herkunftsnachweis erbringen können oder möchten, riskieren Sie eine Meldung an das Finanzamt und eine Geldwäscheverdachtsmeldung seitens der Bank.

Selbst wenn die Bank den geplanten Goldverkauf nicht an eine staatliche Stelle meldet, kann die Mittelherkunft angezweifelt werden, wenn die Überweisung auf Ihr Girokonto erfolgt. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, alle notwendigen Dokumente und Nachweise zu sammeln und vorzulegen, um die Herkunft des Goldes nachzuweisen und möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

Seit August 2021 gelten neue Vorgaben der BaFin für Banken bezüglich der Nachweispflichten bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro. Für Edelmetalle wie Gold und Silber gilt die Nachweispflicht bereits ab einem Wert von 2.500 Euro. Das bedeutet, dass Kunden bei Bareinzahlungen oder Verkäufen von Edelmetallen diesen Betrag nachweisen müssen, indem sie entsprechende Dokumente und Unterlagen zur Herkunft des Geldes oder des Edelmetalls vorlegen. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Nachweise zu prüfen und gegebenenfalls an die zuständigen Behörden zu melden.

Fazit

Wenn Sie unsicher sind, welche Regeln und Vorschriften gelten, können Sie sich jederzeit an einen Steuerberater oder einen Anwalt wenden, der Sie bei allen Fragen rund um den Verkauf von Gold unterstützt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkauf von Gold in Deutschland bestimmten Regeln und Vorschriften unterliegt. Beachten Sie die Meldepflicht, Steuern und neuen Regeln der BaFin für Bargeld-Einzahlungen über 10.000 Euro.

Achten Sie auf seriöse Händler und bewahren Sie alle erforderlichen Dokumente auf, um mögliche Probleme zu vermeiden. Mit diesen Tipps können Sie den Verkauf von Gold erfolgreich und reibungslos durchführen.

Wenn Sie also Ihr Gold verkaufen und einen Betrag von 10.000 Euro oder mehr in bar erhalten, müssen Sie bei einer Bareinzahlung auf Ihr Konto einen Herkunftsnachweis vorlegen. Dieser Nachweis kann beispielsweise eine Quittung des Edelmetallhändlers sein. Bei  Überweisung auf Ihr Bankkonto durch den Edelmetallhändler ist der Nachweis durch die Überweisung erbracht.

Gold geerbt ohne Nachweis

Sie haben Gold geerbt, welches als Barren, Münzen, Schmuck oder Zahngold vorliegen kann. Allerdings kauft nicht jede Bank Gold an. Während Banken hauptsächlich an Barren und Münzen interessiert sind, müssen diese in gutem Zustand sein.

Art des Goldes und Ankauf durch Banken

Für Schmuck und Zahngold sind Banken jedoch nicht die richtige Anlaufstelle. Stattdessen sollten Sie sich an spezialisierte Goldhändler wenden.

Preisbildung und Echtheitsprüfung

Der Goldpreis variiert, daher ist es ratsam, bei verschiedenen Stellen nach dem Preis zu fragen. Bevor Banken Gold ankaufen, führen sie eine Prüfung durch. Sie betrachten das Gold, wiegen es und führen eventuell weitere Tests durch. Falls das Gold nicht echt ist oder in schlechtem Zustand vorliegt, werden sie es wahrscheinlich nicht ankaufen.

Steuerliche Aspekte

In manchen Fällen kann der Goldverkauf steuerfrei sein, besonders wenn Sie das Gold länger als ein Jahr besitzen. Aber Vorsicht: Ein geerbtes Gold kann unter Umständen Steuern kosten. Dies hängt sowohl vom Wert des Goldes als auch von Ihrer Beziehung zum Verstorbenen ab. Bei solchen Fragen kann ein Steuerberater wertvolle Hilfe bieten.

Herausforderungen ohne Nachweis

Ohne einen Nachweis kann der Verkauf von Gold komplizierter sein. Einige Händler möchten wissen, woher das Gold stammt, besonders wenn es sich um größere Mengen handelt. Daher ist es sinnvoll, alle verfügbaren Informationen bereitzuhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkauf von geerbtem Gold ohne Nachweis eine Herausforderung darstellen kann. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und alle Optionen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.